Ausbildung
Rettungsschwimmen
- Keine Altersbegrenzung
- 100 m Schwimmen ohne Unterbrechung
- 25 m Kraulschwimmen
- 25 m Rückenkraulschwimmen
- 25 m Brustschwimmen
- 25 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit mit Schwunggrätsche
- 25 m Retten eines Partners, mit Achsel- oder Kopfgriff
- Selbstrettungsübung:
- kombinierte Übung in leichter Freizeitbekleidung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu absolvieren ist:
- Fußwärts ins Wasser springen, danach Schwebelage einnehmen, 4 Minuten Schweben an der Wasseroberfläche in Rückenlage mit leichten Paddelbewegungen, 6 Minuten schwimmen, dabei mindestens viermal die Schwimmlage wechseln (Bauch-, Rücken-, Seitenlage). Danach die Kleidungsstücke (T-Shirt, Hemd, lange Hose) im tiefen Wasser ausziehen.
- Fremdrettungsübung:
- Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu absolvieren ist:
- 15 m zu einem Partner in Bauchlage anschwimmen, nach halber Strecke auf ca. 2 m Tiefe abtauchen und zwei kleine Tauchringe heraufholen, diese anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen.
- Rückweg:
- 15 m Retten des Partners mit Achsel- oder Kopfgriff.
- Fremdrettungsübung mit einem planmäßigen Rettungsgerät:
- Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu absolvieren ist. Rettungssprung ins Wasser mit einem Rettungsgerät, 15 m zu einem Partner anschwimmen, dem Partner das Rettungsgerät hinreichen.
- Rückweg:
- Durch Zug am Rettungsgerät den Partner zum Ufer zurückziehen.
- Theoretische Prüfung:
- Maßnahmen der Selbstrettung
- Grundverhalten für die Fremdrettung
- Elementare Erste-Hilfe
- Ab vollendetem 13. Lebensjahr
- 15 Min. Dauerschwimmen, davon 5 Min. in Rückenlage ohne Armtätigkeit
- 100 m Schwimmen in Überkleidern
- 15 m Streckentauchen
- Zweimaliges Tieftauchen (ca. 2–3 m) jeweils mit Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 5 Minuten
- Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 10 m² bei einer Wassertiefe von ca. 2 bis 3 m)
- Paketsprung aus 2–3 m Höhe
- Je 25 m retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
- 50 m transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
- praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, jeweils an Land und im Wasser
- Kenntnis der Rettungsgeräte
- Kenntnis der Selbstrettung
- Kurze Prüfung über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
- Kenntnis über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesen
- Ab vollendetem 16. Lebensjahr
- Besitz des Helferscheins
- 30 min Dauerschwimmen, davon 10 min in Rückenlage ohne Armtätigkeit
- 300 m Schwimmen in Überkleidern
- 25 m Streckentauchen
- Dreimaliges Tieftauchen (ca. 3 bis 4 m) jeweils mit Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 6 Minuten
- Heraufholen von 6 Tellern oder Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20 m² bei einer Wassertiefe von ca. 2 m)
- Paket- und Kopfsprung aus 3 m Höhe
- Je 50 m retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet, mit Kopf-, Achsel-, Fessel- und Seemannsgriff
- 50 m transportieren (ziehen) einer gleich schweren Person
- Praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, Brustumklammerung von hinten ohne Einschluss der Arme jeweils an Land und im Wasser
- Praktische Anwendung von mindestens 3 Bergegriffen (z. B. Bergen über die Leiter, Rautekgriff, Bergen über den Beckenrand, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot)
- Kurze Prüfung über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
- Kenntnis der Selbstrettung
- Besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und Eisunfällen
- Anwendung von mindestens zwei Rettungsgeräten
- Kombinierte Rettungsübung
- Ab vollendetem 17. Lebensjahr
- Besitz des Retterscheins
- 100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 Minuten
- 300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 Minuten;
- 300 m Schwimmen in beliebigem Stil (ohne Flossen) in 9:00 min
- Ausführung von Rettungstechniken in folgender Abfolge:
- 75 m Anschwimmen eines Opfers
- Ausführung von drei Befreiungsgriffen;
- je 25 m retten mittels Kopf-, Achsel- und Fesselgriff.
- Kombinierte Rettungsübung
- Ausführung der kombinierten Rettungsübung innerhalb von 2 Minuten, der Retter trägt dabei Shorts und T-Shirt: Rettungssprung (Schrittsprung) ins Wasser, 25 m Anschwimmen (Freistil), 25 m Retten des Opfers.
- Notfallcheck und Reanimation (mindestens 3 Minuten) unmittelbar nach der Rettungsübung.
- 25 m Streckentauchen
- Anwendung und Erklärung von mindestens zwei Rettungsgeräten (z. B. Rettungsbrett, Wurfsack, Rettungsmatratze, Gurtretter, Rettungsboje oder anderen von der ARGE-ÖWR anerkannten Rettungsgeräten)
- Erklärung der Geräte, praktische Anwendung der Geräte
- Erste Hilfe-Maßnahmen
- Durchführung der folgenden Basismaßnahmen: Gefahren erkennen; Gefahrenstelle absichern, retten, bergen; Notfallcheck; stabile Seitenlage; Umdrehen einer Person aus der Bauchlage in die Rückenlage; Notruf
- Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung: Herz-Lungen-Wiederbelebung (Erwachsene); Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kinder); Herz-Lungen-Wiederbelebung (Säuglinge)
- Erste Hilfe-Maßnahmen (z. B. bei Schock, Blutungen, Verletzungen der Halswirbelsäule, Brüchen, Unterkühlung)
- Besondere Durchführungsbestimmungen:
- Bei der Ausführung der Rettungstechnik und der kombinierten Rettungsübung muss der Retter beim Anschwimmen des Opfers den Kopf so weit über Wasser halten, dass ein laufender Blickkontakt zum Opfer gewährleistet ist
- Im Zuge der kombinierten Rettungsübung ist eine Erwachsenen-Reanimation durchzuführen. Bei der Anwendung von Rettungsgriffen ist jeweils eine ca. gleich schwere Person zu retten.
- Im Rahmen der Rettungstechnik sind insgesamt 75 m zu retten, wobei alle 25 m ein Griffwechsel zu erfolgen hat. Die Befreiungsgriffe sind vom Lehrer selbst zu prüfen.
- Für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
- Zusätzliche Voraussetzungen:
- Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz des Retterscheins sein
- Abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 5 Jahre sein darf
- Bewerberinnen und Bewerber für den Schwimmlehrer müssen die persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besitzen. Insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.
- Mitarbeit im Rahmen von Schwimmkursen
- Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen:
- Kenntnis vom Aufbau, Wesen und Wirken der Organisation
- Kenntnis der Selbstrettung
- Schwimmen in drei Stilarten (Brust, Kraul, Rücken)
- Praktische Arbeit mit mindestens drei Rettungsgeräten (z. B. ABC-Ausrüstung, Gurtretter, Rettungsboje, Rettungsmatratze, Wurfsack, Rettungsbrett)
- 25 m Streckentauchen
- Beherrschung des neuzeitlichen Anfängerschwimmunterrichtes in Theorie und Praxis
- Besondere Durchführungsbestimmungen:
- Gute Allgemeinbildung und Unterrichtsgeschick
- Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission, die durch die durchführende Organisation (gemäß Punkt A.3) zusammenzusetzen ist, abzulegen
- Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Seminars im Ausmaß von mindestens 16 Stunden, wobei Teile aus äquivalenten Ausbildungen angerechnet werden können
- Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen und Anfängerschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmabzeichen) wird im Zuge der Ausstellung des Scheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt
- Die Verlängerung der Prüfberechtigung erfolgt im Rahmen von Fortbildungen durch die ausstellende Organisation jeweils wieder auf die Dauer von maximal fünf Jahren
- für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 19. Lebensjahr
- Zusätzliche Voraussetzungen:
- Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz des Retterscheins sein
- Abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 5 Jahre sein darf, bzw. entsprechende Fortbildung im Rahmen des Kurses
- Bewerberinnen und Bewerber für den Rettungsschwimmlehrer müssen die persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besitzen. Insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.
- Bewerberinnen und Bewerber für den Rettungsschwimmlehrer müssen der Leitung der zuständigen Organisation bzw. Zentralstelle durch längere erfolgreiche Tätigkeit auf dem Gebiet der Wasserrettung bekannt sein. Aus der bisherigen Arbeit muss zu erkennen sein, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber Theorie und Praxis des Rettens, der Wiederbelebung, der Ersten Hilfe und des Anfängerschwimmunterrichtes beherrscht und über die notwendige Organisationsfähigkeit zur Durchführung von Veranstaltungen und Rettungsschwimmkursen sowie zur Errichtung eines Wasserrettungsdienstes verfügt.
- Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen:
- Theoretische und praktische Wiederholung der Prüfungsbedingungen des Retters
- Rettungsgeräte in Theorie und Praxis
- Erste Hilfe in Theorie und Praxis mit Schwerpunkt auf Erste Hilfe-Maßnahmen bei Wasserunfällen
- Grundlagen der Methodik des Anfängerschwimmunterrichts in Theorie und Praxis
- Schwimmstile: Brust-, Kraul- und Rückenschwimmen in Theorie und Praxis
- Lehrauftritt
- Zweck und Organisation des österreichischen Wasserrettungswesens sowie der ausbildenden Organisation
- Bestimmungen für die österreichischen Schwimmabzeichen und Rettungsschwimmabzeichen
- Rechtliche Bestimmungen bezüglich der Erteilung von Schwimmunterricht
- Gefahren des Wassers, Baderegeln, Gebote für den Rettungsschwimmer
- Maßnahmen zur Vermeidung von Badeunfällen
- Erweiterte Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen
- Theoretische und praktische Kenntnisse des ABC-Schwimmens
- Basisinformation des Gerätetauchens in Theorie und Praxis
- Meisterschaften im Schwimmen und Rettungsschwimmen
- Gefahren des Fließgewässers und Wildwassers
- Vorträge zu sportlichen Inhalten
- Einsatz und Überwachungsdienst
- Besondere Durchführungsbestimmungen
- Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Kurses im Ausmaß von mindestens 40 Stunden. Im Rahmen eines solchen Kurses ist die Lehrbefähigung in Theorie und Praxis des Rettungsschwimmens nachzuweisen.
- Die Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen unter Punkt B sind jedenfalls zu unterrichten beziehungsweise zu prüfen. Zusätzlich muss mindestens ein Thema aus den Erweiterungsbereichen gemäß Punkt C gewählt werden.
- Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission, die durch die durchführende Organisation (gemäß Punkt A.3) zusammenzusetzen ist, abzulegen
- Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen, Anfänger- und Rettungsschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmer- und Rettungschwimmerabzeichen) wird im Zuge der Ausstellung des Lehrscheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt
- Die Verlängerung Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung erfolgt im Rahmen von Fortbildungskursen für Lehrscheininhaber durch die ausstellende Organisation jeweils wieder auf die Dauer von drei Jahren