Ausbildungen
TAUCHEN

ÖWR Taucher *
Voraussetzungen:
- Einstiegstest (über theoretisches Tauchwissen)
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- 16-stündig. 1. Hilfe-Kurs (nicht älter als drei Jahre)
- Sporttauchschein
- Besitz des Retterscheines
- Teilnahme an den Seminaren – Tauchnotfall / Suchen-Orientieren
- Tauchpraxis - Seminar 1 tägig

ÖWR Taucher **
Voraussetzungen:
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- 16-stündig. 1. Hilfe-Kurs (nicht älter als 3 Jahre)
- 1 Jahr im Besitz des ÖWR-Tauchscheines *
- mindestens 60 Tauchgänge (davon 40 nach Erwerb des ÖWR-Tauchscheines *)
- Teilnahme an den Seminaren: Heben und Bergen – Leinentauchen (Pflichtseminare) – 1 Wahlseminar aus: Vollgesichtsmaskentauchen oder Flusstauchen

ÖWR Taucher ***
Voraussetzungen:
- 1 Jahr im Besitz des ÖWR-Tauchscheines **
- 16-stündig. 1. Hilfe-Kurs (nicht älter als 3 Jahre)
- mindestens 40 Tauchgänge (bestätigte Logbucheintragungen)

ÖWR Tauchlehrer
Tauchlehrer *
Anwärter auf den Lehrtauchschein 1. Stufe (Mindestalter: 21 Jahre) müssen mindestens sechs Monate als ÖWR-Tauchlehrerassistent tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss mindestens 100 UW-Stunden und 150 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).
Tauchlehrer **
Anwärter auf den Lehrtauchschein 2. Stufe müssen mindestens sechs Monate als Tauchlehrer 1. Stufe tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss
zumindest 150 UW-Stunden und 200 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).
Tauchlehrer ***
Die Mitglieder der ÖWR-Tauchkommission sind zu Tauchlehrern 3. Stufe ernannt und werden aus der Gruppe jener Tauchlehrer 2. Stufe ausgesucht, die zumindest in den vergangenen 3 Jahren aktiv im ÖWR-Einsatz- und Tauchausbildungsbetrieb mitgearbeitet haben und über umfangreiche einschlägige Fachkenntnisse verfügen.
Anwärter auf den Lehrtauchschein 1. Stufe (Mindestalter: 21 Jahre) müssen mindestens sechs Monate als ÖWR-Tauchlehrerassistent tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss mindestens 100 UW-Stunden und 150 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).
Tauchlehrer **
Anwärter auf den Lehrtauchschein 2. Stufe müssen mindestens sechs Monate als Tauchlehrer 1. Stufe tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss
zumindest 150 UW-Stunden und 200 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).
Tauchlehrer ***
Die Mitglieder der ÖWR-Tauchkommission sind zu Tauchlehrern 3. Stufe ernannt und werden aus der Gruppe jener Tauchlehrer 2. Stufe ausgesucht, die zumindest in den vergangenen 3 Jahren aktiv im ÖWR-Einsatz- und Tauchausbildungsbetrieb mitgearbeitet haben und über umfangreiche einschlägige Fachkenntnisse verfügen.