Referat
Was macht der Bereich Nautik?
Der Bereich Nautik kümmert sich um alle Kraftfahrzeuge im Wasser. Diese sind bei uns in Lienz zwei Hochwasserboote, ein wildwassertaugliches Schlauchboot mit Außenbordmotor und ein Raftboot.
Neben dem Schwimmen in stehenden und fließenden Gewässern, sollte auch jeder Wasserretter den Umgang mit Booten jeglicher Art verstehen. Unsere Nautiker sind maßgeblich bei der Rettung und Überwachung am Wasser beteiligt:
- Technische Unterstützung der Mannschaften im stehenden bzw. fließenden Gewässer, bei Einsätzen bzw. Aus- und Fortbildungen
- Personen- und Materialtransport
- Aus- und Fortbildung im Führen von Rettungsbooten für Belange des Rettungs- bzw. Bergungsdienste.
- Rettung bzw. Bergung von in Not geratenen Personen
- Mitwirkung an Maßnahmen des Katastrophenhilfsdienstes und des Umweltschutzes
- Absicherung diverser Veranstaltungen bzw. Arbeiten am, im bzw. unter Wasser
- Überwachung bzw. Sicherung von Aktivitäten im Rahmen des Wassersportes
Wie sieht die Nautikausbildung in der ÖWR aus?
Boote, welche Eigentum der ÖWR sind (und solche, die für den ÖWR-Rettungsdienst herangezogen werden) dürfen nur von ÖWR-Mitgliedern, die im Besitz eines gültigen Schiffsführerpatentes und der Selbstfahrgenehmigung sind, geführt werden. Um die Selbstfahrgenehmigung zu erhalten, muss, sofern das Schiffsführerpatent nicht im örtlich zuständigen LV abgelegt wurde, eine Überprüfung durchgeführt werden. Die Ausstellung der Selbstfahrgenehmigung erfolgt durch den Landesverbandsreferenten für Nautik.
Diese Personen sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Besitz des ÖWR-Helferscheines
- 1 Jahr aktiver Bootsdienst
- Kenntnisse des Motores, sowie der technischen Ausrüstung (Funk, etc.)
- Seemännisches Verhalten (Knoten, etc.)
- Richtiges Verhalten bei Bergungen von Personen und Sachen
Da die Bedingungen zum Erwerb des Schifferpatents vom Gesetzgeber aus regional unterschiedlich sind, können nur die Landesnautiker des jeweiligen ÖWR-Landesverbandes detaillierte Auskünfte darüber geben.
Der genaue Wortlaut der Prüfungsbestimmungen ist den Nautik-Richtlinien der ÖWR zu entnehmen.